
Man unterscheidet folgende Zeugnisse:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse ist anerkannt, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt
worden ist und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch einige Zeit auf sich warten lässt.
Ein Zwischenzeugnis kann jedoch auch dann beansprucht werden, wenn ein eigener Stellenwechsel
geplant ist, Änderungen im Arbeitsbereich vorliegen wie Versetzung oder wie eine interne Versetzung
oder ein Wechsel des Vorgesetzten.
Auch bei Insolvenz oder längeren Arbeitsunterbrechungen infolge Elternzeit kann ein Zwischenzeugnis
verlangt werden.
Sinnvoll ist die Beantragung eines Zwischenzeugnisses auch dann, wenn ein neuer Betriebsinhaber
eintritt oder ein Betriebsübergang stattfindet.
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Beim einfachen Arbeitszeugnis werden lediglich Art und Dauer
Nicht in ein einfaches Zeugnis aufgenommen wird eine Bewertung
Einfache Arbeitszeugnisse werden ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis |
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Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis wird nicht nur Art und Dauer der Beschäftigung aufgeführt, sondern darüber hinaus eine Das Zeugnis soll ein Gesamtbild ergeben. Die Beurteilung der Leistung muss sich daher an der Tätigkeitsbeschreibung und der Arbeitsaufgabe und ihren Anforderungen orientieren. Ein vollständiges und wohlgeordnetes Zeugnis enthält nachfolgende Bestandteile und Aufbau:
Erster Schritt:
Zweiter Schritt:
Dritter Schritt:
Vierter Schritt:
Fünfter Schritt:
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Ein Arbeitnehmer kann verlangen, dass das ihm erteilte Zeugnis korrigiert wird,
wenn es nach Form und Inhalt nicht korrekt verfasst wurde.
Der Arbeitnehmer hat zwar keinen Anspruch auf Formulierungsvorgaben,
er kann jedoch verlangen, dass bestimmte Inhalte aufgenommen werden,
soweit diese für das Arbeitsverhältnis wichtig waren.
Allerdings muss ein Arbeitnehmer darlegen und beweisen, wenn ihm beispielsweise
die Bewertungen des Arbeitszeugnisses nicht zusagen und er sich in der Benotung
falsch bewertet fühlt.
Wird das Arbeitszeugnis nicht abgeändert, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit
die Zeugnisberichtigung gerichtlich geltend zu machen.